Der Interplanetare Höchste Gerichtshof auf Deep Space 12
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Das Judge Advocate General Corps der Föderation, welches durch die Sternenflotte gestellt wird und aufgrund der verfassungsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung der Vereinten Föderation der Planeten unter Punkt XIII das Bestehen des Interplanetaren Höchsten Gerichtshof bzw. den Interplanetaren Höchsten Gerichtshöfen verwaltet und besetzt hat ebenfalls auf Deep Space 12 einen solchen Standort eingerichtet.
Einstufung
Der Interplanetarische Gerichtshof auf DS12 fällt nach dem UFP Uniform Code for Military Justice Subchapter IV 816.16 in die Kategorie "General Courts-Martial".
Daher ist der Interplanetarische Gerichtshof auf DS12 nach UFP UCfMJ SC IV 818.18 autorisiert in folgenden Bereichen die Rechtssprechung vorzunehmen:
Trying persons subject to this chapter for any offense made punishable by this chapter and may, under such limitations as the President may prescribe, adjudge any punishment not forbidden by this chapter, including the penalty of death when specifically authorized by this chapter. General courts-martial also have jurisdiction to try any person who by the law of war is subject to trial by a military tribunal and may adjudge any punishment permitted by the law of war. However, a general court-martial of the kind specified in section 816(1)(B) of this title (article 16(1)(B)) shall not have jurisdiction to try any person for any offense for which the death penalty may be adjudged unless the case has been previously referred to trial as noncapital case.
Eine Einberufung des General Courts-Martial ist nur durch folgende Instanzen möglich:
- den Präsidenten der Vereinten Föderation der Planeten
- den Verteidungsminister
- dem kommandierenden Offizier eines generellen oder speziallisierten Kampfkommandos
- dem betreffenden Minister
- einem Flottenkommandanten
- jeder Offizier der durch einen Minister oder den Präsidenten dazu autorisiert wurde
Sollte sich die Notwendigkeit eines Special Courts-Martial (stellt die nächste untergestellte Stufe vom General Courts-Martial dar; maximales Strafmaß bis 6 Monante) , welches durch jeden kommandierenden Offizieres eines Schiffes einberufen werden kann, so kann der Interplanetarische Höchste Gerichtshof auf DS12 zu einem Special Courts-Martial für die Dauer der Anhörung umgerüstet werden. In diesem Fall besteht das Gericht aus dem Vorsitz + 3 Mitgliedern.
Sollte sich die Notwendigkeit eines Summary Courts-Martial ergeben, welches die untereste Stufe darstellt und nur zu Rechtssprechungen bis 1 Monat Höchstrafdauer autorisiert ist und auch von Unternehmen und zivilen Personen einberufen werden kann, so besteht die Möglichkeit den Interplanetarischen Höchsten Gerichtshof auf DS12 zu einem Summary Courts-Martial für die Dauer der Anhörung umgerüstet werden. In diesem Fall besteht das Gericht aus einem bevollmächtigten Offizier.
Daten
Vorsitz des Gerichts: Captain Jennifer Dan
1. Mitglied: Lieutenant Commander Iris Esex
2. Mitglied: Lieutenant Commander Nelson Paka
3. Mitglied: Lieutenant Irmgard Hauser
4. Mitglied: Fähnrich Mia Harrom
5. Mitglied: Fähnrich T'Mara
Anzahl der Sitzplätze: 144
Lokalisation: Deep Space 12
Auszug aus der Eröffnungsbekanntmachung
Der Interplanetare Höchtste Gerichtshof auf Deep Space 12 erlässt zu Sternzeit 93021.07218 (8. Jänner 2416) folgende
B E K A N N T M A C H U N G
Das Föderationsgericht Deep Space 12 erhält mit diesem Dokument vollständige Rechtsgültigkeit. Dieses Dokument wird föderationsweit veröffentlicht. Dieses Dokument bescheinigt, dass ab sofort jegliche rechtliche Handlung im Gebiet von Deep Space 12 und im Rahmen der 18. Flotte in diesem Gericht verhandelt wird.
Den Vorsitz des Gerichtes bildet Captain Dan. Das Gericht wird weiterhin mindestens um 5 Mitglieder ergänzt. Ordentliche Mitglieder:
Lieutenant Commander Iris Esex
Lieutenant Commander Nelson Paka
Lieutenant s.g. Irmgard Hauser
Lieutenant j.g. Mia Harrom
Lieutenant j.g. T'Mara
Außerordentliche Mitglieder können sich durch den jeweiligen Minister ernennen lassen.
Das Gericht verfügt über 2 Gerichtsdiener. Zudem wurde eine Sicherheitsgruppe für die Sicherheit zugeteilt.
Das Gericht verfährt standardmäßig im 5-Tages-Rhytmus:
- Tag 1 08 - 12 Uhr: Haftverfahren
- Tag 1 13 - 17 Uhr: Vorsitz im Büro, für die Klärung und Beurteilung von rechtlichen Fragen
- Tag 2 08 - 12 Uhr: strafrechtliche Hauptverhandlungen
- Tag 2 13 - 17 Uhr: strafrechtliche Hauptverhandlungen
- Tag 3 08 - 12 Uhr: zivilrechtliche Verhandlungen
- Tag 3 13 - 17 Uhr: zivilrechtliche Verhandlungen
- Tag 4 08 - 12 Uhr: amtsgerichtliche Belange
- Tag 4 13 - 17 Uhr: Vorsitz im Büro, für die Klärung und Beurteilung von rechtlichen Fragen
- Tag 5 08 - 12 Uhr: Vorsitz im Büro jeden Tag 17 - 19 Uhr: Vorsitz im Büro, Berichtsanfertigungen, Beschlussaustellungen, etc.
Eine Verhandlung außerhalb der regulären Zeiten (8 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr) sind unzulässig.
Bei Fragen kann ein Termin vereinbart werden.