Direktiven der Sternenflotte
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Direktive 1 - Hauptdirektive -
- 2 Direktive 4 - Befolgung der befehle Vorgesetzter
- 3 Direktive 6 - Selbstzerstörung bei Verseuchung
- 4 Direktive 7 - Quarantäne von Talos IV -AUFGEHOBEN-
- 5 Direktive 12 - Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation
- 6 Direktive 13 - Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
- 7 Direktive 15 - Schutz der Führungsoffiziere
- 8 Direktive 24 - Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einen Planeten (siehe auch Hauptdirektive und Direktive 23)
- 9 Direktive 25 - Omega
- 10 Temporale Direktiven
Direktive 1 - Hauptdirektive -
Nichteinmischung in die Entwicklung fremder Zivilisationen.
Mit Einmischung ist bei einem Planeten, der in seiner Entwicklung zu einer technologischen Zivilisation Fortschritte macht, insbesondere gemeint, Hinweise über den Weltraum, andere Planeten oder Zivilisationen zu geben.
Die Einhaltung dieser Richtlinie steht über dem Schutz von Raumschiffen und Angehörigen der Sternenflotte. Verluste werden toleriert, soweit sie zur Einhaltung dieser Direktive erforderlich sind.
Direktive 4 - Befolgung der befehle Vorgesetzter
Ein Offizier soll die ihm gesetzlich gegebenen Befehle seiner Vorgesetzten nach seinen besten Kräften befolgen und ausführen, außer wenn diese gegen die Direktiven 1, 2 oder 3 verstoßen.
Das Sternenflottenpersonal, besonders Offiziere, Unteroffiziere, Crewman, hat die Aufgabe Leben zu schützen, jeder Befehl welcher das Leben von Intelligenten Spezies fordert darf verweigert werden. Sofern es die Wahrung der 1.Direktive von Nöten macht.
Direktive 6 - Selbstzerstörung bei Verseuchung
Wenn das gesamte Bordpersonal eines Schiffes umgekommen ist, oder am Ende von 24 Stunden durch eine Krankheit handlungsunfähig geworden ist, sollte das Schiff zerstört werden, um andere Lebensformen oder Schiffe vor der Verseuchung zu bewahren.
Direktive 7 - Quarantäne von Talos IV -AUFGEHOBEN-
Direktive bereits aufgehoben. Unter welchen Bedingungen auch immer, sei es ein Notfall oder etwas anderes, ist es einem Schiff der Föderation verboten, Talos IV zu besuchen. Nichtbefolgung dieses Befehls zieht die Todesstrafe nach sich.
Anmerkung: Durch die beabsichtigte Aufnahme von Talos IV in die Föderation ist diese Direktive seit dem Ende des 24. Jahrhunderts hinfällig und aufgehoben.
Direktive 12 - Reaktion auf annähernde Schiffe ohne Kommunikation
Bei Annäherung eines Raumschiffs, mit dem keine Kommunikationsverbindung besteht oder möglich ist, sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Direktive 13 - Verbot der Informationsweitergabe an feindliche Lebewesen
Solange er die Uniform der Raumflotte trägt, ist es einem Offizier verboten, Feinden der Vereinten Föderation der Planeten mit Informationen oder ähnlichem zu unterstützen, ebenso wie Gruppen, die eine Gefahr für die Sicherheit der Föderation, seine Mitgliedsplaneten oder seine Vertreter darstellen.
Direktive 15 - Schutz der Führungsoffiziere
Kein Führungsoffizier darf sich ohne bewaffnete Eskorte in eine Gefahrenzone beamen oder in ein Gebiet, dass nicht mit höchstmöglicher Sicherheit als ungefährlich betrachten werden kann.
Direktive 24 - Vernichtung des gesamten intelligenten Lebens auf einen Planeten (siehe auch Hauptdirektive und Direktive 23)
Die Venichtung des gesamten intelligenten Lebens auf der Oberfläche eines Planetens ist nur dann genehmigt, wenn die Einwohner des besagten Planetens einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hauptdirektive begangen haben. Solch eine Aktion darf nur von einem kommandierendem Offizier vom Rang eines Captains oder höher befohlen werden. Dieser Offizier trägt die alleinige Verantwortung für diesen Befehl. Jeder Mißbrauch dieser Direktive ist gleichwertig mit einer Verletzung der Hauptdirektive.
Direktive 25 - Omega
Um die Sicherheit der Raumfahrt in der Galaxis zu gewährleisten, ist das Molekül "Omega" bei jedem Kontakt zu zerstören. Über die hierfür notwendigen Maßnahmen informiert der Kommandant eines Raumschiffes seine Crew nicht. Jede Nutzung wird strafrechtlich verfolgt. Zur Zerstörung von Omega dürfen andere Direktiven, einschließlich der Hauptdirektive, außer Kraft gesetzt werden.
Temporale Direktiven
1. Temporale Direktive |
Verhinderung der Unterbrechung der Zeitline Die Crew eines Zeitschiffs muß unter allen Umständen die Aufrechterhaltung der bestehenden Zeitline gewährleisten. |
2. Temporale Direktive | Schutz der Zukunft Die Crew eines Zeitschiffs muß alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die bestehende Zukunft vor der Bedrohung durch temporale Anomalien oder Paradoxien aus anderen Zeitrahmen zu bewahren. |
3. Temporale Direktive | Wiederherstellung einer unterbrochenen oder veränderten Zeitlinie Die Crew eines Zeitschiffs muß versuchen für den Fall einer bereits eingetretenen Veränderung der Zeitlinie, diese Abweichung zu Korrigieren und ist autorisiert zur Durchführung solcher Prozeduren auf einen angemessenen Handlungsspielraum zurückzugreifen. |
4. Temporale Direktive | Rekrutierung von Lebensformen eines anderen Zeitrahmens Um die in Direktive 3 beschriebenen Reparaturprozeduren schnellstmöglich durchzuführen, könnte es notwendig werden, Lebewesen aus anderen Zeitrahmen zu rekrutieren. Die Crew eines Zeitschiffs ist autorisiert dies zu tun, solange dadurch keine neuen Anomalien erzeugt werden und der kalkulierbare Schaden kompensiert oder repariert werden kann. |
5. Temporale Direktive | Eliminierung nicht kalkulierbarer Risiken Sollte es als gesichert gelten, dass eine Anomalie nur durch Eliminierung einer Komponente der Vergangenheit beseitigt werden kann, so ist die Crew eines Zeitschiffs autorisiert eine entsprechende Operation durchzuführen. Jegliche Kontaktaufnahme oder unnötige Verzögerungen sind hierbei untersagt. |
6. Temporale Direktive | Notfallprozeduren Sollte aufgrund eines Notfalls ein Mitglied einer Zeitschiffcrew in einem anderen Zeitrahmen, als dem eigenen gefangen oder gestrandet sein, so hat dieses Crewmitgleid bis zu seiner Rettung die Pflicht jeglichen unnötigen Kontakt zu anderen Lebewesen zu vermeiden, sich den Zeitgegebenheiten anzupassen und eine Fluchtmöglichkeit zu suchen. Mögliche technische Ausrüstungsgegenstände sind entweder mit sich zu führen oder zu zerstören. |
Quellen: http://www.ufp-terminal.de/entries/direktiven.shtml
http://www.st-files.de/stgalaxis/foederation/direktiven.html
Kanonische Direktiven: http://memory-alpha.wikia.com/wiki/Starfleet_General_Orders_and_Regulations